Bundesweite 90% Förderung für Selbstständige
Auf einen Blick:
- Speziell für Solo-Selbstständige: Solo-Selbstständige in ganz Deutschland werden durch das Förderprogramm „Kompass“ gefördert.
- Ziel: Wettbewerbsfähigkeit
Stärkung Ihrer Wettbewerbsfähigkeit durch gezielte Weiterbildung.
- Förderbereiche: Betriebswirtschaft, Arbeitsrecht, Digitalisierung, Marketing, Kundengewinnung.
- Voraussetzungen: Mindestens zwei Jahre selbstständig im Haupterwerb, höchstens eine Vollzeitkraft angestellt.
- Kostenlose Erstberatung: Wir prüfen Ihre individuelle Förderfähigkeit – auch über das Kompass-Programm hinaus.
- Finanzielle Unterstützung: Bis zu 4.500 Euro Kostenerstattung nach abgeschlossener Qualifizierung.
- Antragsverfahren: Wir kümmern uns um Antragsstellung und Bürokratie.
- Persönliche Betreuung: Kompetente Beratung und Unterstützung durch die MCR Unternehmensberatung GmbH.
Unser Team berät Sie gerne am Telefon oder per Mail zu allen Fragen, die Sie rund um unsere Förderprogramme haben.
Auch bei anderen Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung und helfen, so schnell wir können.
Weitere Informationen
Gerne beraten wir Sie zu Ihren individuellen Fördermöglichkeiten und empfehlen Ihnen Ausbildungen, die Ihr Geschäft in Ihrer aktuellen Situation am besten voranbringen. Der Kontakt ist kostenlos und unverbindlich. Erfahren Sie, wie Sie die 90% Förderung in Anspruch nehmen können, indem Sie sich noch heute bei uns melden!
Besonders interessant für Solo-Selbstständige:
Das Förderprogramm KOMPASS, welches sich an Solo-Selbstständige mit max. 1 Mitarbeiter* richtet. Es zielt darauf ab, deren zukunftssichere Selbstständigkeit durch die Finanzierung von Weiterbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen zu unterstützen.
Die Förderung erstattet 90% der reinen Qualifizierungskosten bis zu 5.000 Euro. Qualifizierungsinhalte können sowohl fachliche als auch persönliche Kompetenzen umfassen, wobei bestimmte Bereiche wie Kunst, Kultur oder Prävention nicht förderfähig sind.
Für mehr Informationen, schauen Sie dieses YouTube-Video oder sprechen Sie uns an.
* Mitarbeiter oder Vollzeit-Äquivalent. Beispiel: Zwei Angestellte, die jeweils nur 50% arbeiten (zum Beispiel Werkstudenten), zählen auch als Äquivalent eines Mitarbeiters. Die Förderfähigkeit bleibt somit erhalten.